Qualitätsmanagement

GREBLON® Qualität - weit mehr als nur ein Wort

 

GREBLON® bürgt seit über 35 Jahren für die Qualität der Beschichtungslösungen. Dieser Entwicklung über die Jahrzehnte liegt unser ständig erweitertes Qualitätsmanagementsystem zugrunde, das eine permanente Weiterentwicklung der Einsatzqualität garantiert. Zur Prozessqualität gehört dabei auch die klare Definition der Anforderungen, die der Markt und letztlich jeder einzelne Kunde an uns stellt. Grundlage dieser Definition sind Prüfverfahren, die eine objektive Beurteilung des Produkts und des Beschichtungsergebnisses entlang der Lieferkette zulassen. Wir bedienen uns dabei international gültiger Normen bzw. einer seit Jahren bewährten internen Prüfmethodik, die in unserem QS-Handbuch hinterlegt ist.

British Standard Test

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Abrieb-Test

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GREBLON® Performance Test

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LGA Test

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Korrosions-Test

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Fundierte Grundlagen für die Entwicklung

Bereits in der Entwicklung unterliegt jede unserer Beschichtungen umfassenden Laborkontrollen bezüglich der Gebrauchseigenschaften, der Rohstoffverfügbarkeit für die Liefersicherheit und der Eignung im Hinblick auf die Wirtschaftlichkeit. Während die Optimierung der Beschichtungsqualität natürlich im Fokus jeder Neuentwicklung liegt, bilden die strengen Anforderungen in Bezug auf die Lebensmitteleignung die Basis jeder Beschichtung. So kommen für die Herstellung von GREBLON® Beschichtungssystemen nur die Rohstoffe in Betracht und schlussendlich auch zum Einsatz, die den Anforderungen der international gesetzlichen Vorgaben zum direkten Lebensmittelkontakt entsprechen.

Zum Abschluss: intensive physikalische und chemische Prüfungen

Eine gesamtheitliche Prüfung bildet den Abschluss eines Entwicklungszyklus. Erst wenn das neue GREBLON® Beschichtungssystem die Erfordernisse des Marktes erfüllt, kann die Beschichtung rund um die Welt gehen. Dabei durchläuft das Laborprodukt auch alle relevanten physikalischen und chemischen Prüfungen die für den zielgerechten Einsatz relevant sind.

Garantiert für den Lebensmittelkontakt

Unsere Vorgaben zum direkten Lebensmittelkontakt bauen auf den international gesetzlich verankerten Lebensmittelrichtlinien auf. In Deutschland ist  der Kontakt mit Lebensmitteln durch das LFGB (Lebensmittel-, Bedarfsgegenstände und Futtermittelgesetzbuch) in §31 „Übergang von Stoffen auf Lebensmittel geregelt“. Darüber hinaus gilt die Verordnung EG Nr.1935/2004. Maßgebend für die Erfüllung dieser gesetzlichen Vorschriften ist für uns die Empfehlung LI des BfR (Bundesinstitut für Risikobewertung). In dieser Empfehlung sind die Zulassungsanforderungen an die erlaubten Ausgangsstoffe, die maximalen Gebrauchstemperaturen sowie die entsprechenden Migrationsgrenzen genannt.
Neben den europäischen Vorschriften gelten auch die in FDA (Food and Drug Administration), CFR (Code of Federal Regulation) Title 21 genannten Vorgaben.  

Exzellente Beschichtungslösungen fallen nicht vom Himmel. Sie sind das Ergebnis harter Arbeit und eines bewährten und qualifizierten Entwicklungsprozesses. Um uns selbst von der Qualität unserer Beschichtungen zu überzeugen, führen wir im Entwicklungsprozess eine Vielzahl von Tests durch: u.a. Antihaft-, Korrosions und Abrieb-Tests.

ALEXANDER RENZ
Bereichsleiter